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   LG Bamberg, 06.06.2018 - 22 Qs 30/18   

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https://dejure.org/2018,22667
LG Bamberg, 06.06.2018 - 22 Qs 30/18 (https://dejure.org/2018,22667)
LG Bamberg, Entscheidung vom 06.06.2018 - 22 Qs 30/18 (https://dejure.org/2018,22667)
LG Bamberg, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - 22 Qs 30/18 (https://dejure.org/2018,22667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 140 Abs. 1, Abs. 2, § 141 Abs. 4, § 142 Abs. 1
    Zum Anhörungsrecht des Beschuldigten bei der Auswahl eines Pflichtverteidigers

  • rewis.io

    Zum Anhörungsrecht des Beschuldigten bei der Auswahl eines Pflichtverteidigers

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus LG Bamberg, 06.06.2018 - 22 Qs 30/18
    Der begründete Zweifel, ob dem Anhörungsrecht des Beschuldigten in gebotener Weise genügt wurde, darf mit Blick auf sein aus § 142 Abs. 1 StPO folgendes grundsätzliches Pflichtverteidigerbestimmungsrecht und die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, juris = NJW 2001, 3695 ff.) nicht zu seinen Lasten gehen.

    Der begründete Zweifel, ob dem Anhörungsrecht des Beschuldigten in gebotener Weise genügt wurde, darf indes mit Blick auf sein aus § 142 Abs. 1 StPO folgendes grundsätzliches Pflichtverteidigerbestimmungsrecht und die Bedeutung seines verfassungsrechtlichen Anspruchs auf einen Vertrauensanwalt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 -, juris = NJW 2001, 3695 ff.) nicht zu seinen Lasten gehen.

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2010 - 4 Ws 163/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, Beiordnungsverfahren, Entpflichtung

    Auszug aus LG Bamberg, 06.06.2018 - 22 Qs 30/18
    Ist ohne hinreichende Anhörung des Beschuldigten ein von diesem nicht benannter Pflichtverteidiger beigeordnet worden, so ist dieser auf Antrag des Beschuldigten zu entpflichten und ein vom Beschuldigten benannter Pflichtverteidiger beizuordnen (Fortsetzung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2010 - 4 Ws 163/10 -, juris = StV 2010, 350 f.).

    Ist ohne hinreichende Anhörung des Beschuldigten ein von diesem nicht benannter Pflichtverteidiger beigeordnet worden, so ist dieser auf Antrag des Beschuldigten zu entpflichten und ein vom Beschuldigten benannter Pflichtverteidiger beizuordnen (vgl. dazu im Einzelnen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2010 - 4 Ws 163/10 -, juris = StV 2010, 350 f.).

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